Die Seebestattung

Seit 1934 ist es in Deutschland möglich, eine Seebestattung vorzunehmen. Die Asche wird in einer speziellen Seeurne nach seemännischem Brauch dem Meer übergeben. Dies findet an speziellen Positionen statt. Der Kapitän trägt die genauen Koordinaten in das Logbuch des Schiffes und in die Beisetzungsurkunde mit einem Seekartenausschnitt ein. Die Beisetzungsurkunde wird anschließend den Angehörigen übergeben.

Während der Ausfahrt kann eine Trauerfeier zusammen mit einem Trauerredner oder einer Trauerrednerin abgehalten werden. Auch eine Bewirtung kann während der Seebestattung an Bord erfolgen.

Unter Anderem arbeiten wir vertrauensvoll mit der Schiffstouristik-Fehmarn GmbH mit der MS Karoline ab Burgstaaken auf Fehmarn und mit der Reederei Jens Lietzow mit der MS Monika ab Heiligenhafen zusammen.

Die Feuerbestattung

Der/die Verstorbene wird in einem Holzsarg eingeäschert und die spätere Beisetzung der Asche erfolgt in einer Urne.
Es gibt hierbei zwei Möglichkeiten der Verabschiedung: In den meisten Fällen wird eine Trauerfeier mit Sarg gewünscht.
Der/die Verstorbene wird nach der Trauerfeier in ein Krematorium überführt und ca. 14 Tage später wird dann die Urne – meist nur im engsten Familienkreis – beigesetzt.

Man kann aber auch zunächst die Einäscherung durchführen lassen und dann eine Trauerfeier mit Urne abhalten.
Die Urne wird anschließend beigesetzt.

Seit vielen Jahren arbeiten wir vertrauenvoll mit Feuerbestattung Schleswig-Holstein zusammen.
Die Feuerbestattung Schleswig-Holstein betreibt Krematorien in Kiel, Lübeck und Tornesch.

Die Erdbestattung

Nach der Trauerfeier wird der Sarg auf dem Friedhof in einer Grabstätte beigesetzt. Dabei wird zwischen Reihengräbern und Wahlgräbern unterschieden. Eine Grabstätte wird in der Regel von der Kommune oder der Kirche verwaltet und kann dort erworben werden.

Reihengräber sind die kostengünstigere Variante. Sie werden der Reihe nach vergeben, d. h., die Angehörigen können den genauen Ort nicht frei bestimmen. Reihengräber können meist nicht verlängert werden und sind nur für eine Beisetzung (Einzelgrab) vorgesehen. Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit (diese variiert je nach Friedhof und Bodenbeschaffenheit, liegt aber oft zwischen 20 und 30 Jahren) muss das Grab eingeebnet werden.

Im Gegensatz dazu bieten Wahlgräber (auch Familiengräber genannt) mehr Flexibilität. Hier können Sie die Lage und Größe der Grabstätte auf dem Friedhof selbst wählen. Wahlgräber bieten die Möglichkeit, mehrere Personen (z. B. Ehepartner oder Familienmitglieder) in derselben Grabstelle beizusetzen. Außerdem können die Nutzungsrechte nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden, was eine langfristige Pflege und den Erhalt des Familiengrabes ermöglicht.

Die Erdbestattung, auch Inhumation genannt, ist die traditionellste Form der Beisetzung. Nach der Aufbahrung und der Trauerfeier in der Friedhofskapelle oder einer Kirche, wird der Sarg in Begleitung der Trauergäste zum Grab getragen und dort feierlich in die Erde gesenkt. Die Trauergäste haben oft die Möglichkeit, als letzten Gruß Blumen oder eine Handvoll Erde auf den Sarg zu streuen.