Wahlgrabstelle

Bei einem Wahlgrab hat man, anders als beim Reihengrab, die Möglichkeit die Grabstelle selbst auszusuchen. Die Grabstelle kann ein-, zwei- oder mehrstellig sein. Je nach Bestattungsart können mehrere Beisetzungen in einer Grabstelle vorgenommen werden. Es können auch Urnen mit beigesetzt werden. Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer oder mehrerer Grabstellen eines Wahlgrabes ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt (meist 25 – 30 Jahre), kann jedoch verlängert werden. In der Regel muß das Nutzungsrecht schon dann verlängert werden, wenn eine weitere Bestattung erfolgt. Es gelten immer die Bestimmungen der jeweiligen Friedhofssatzungen. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.