Nach der Trauerfeier wird der Sarg auf dem Friedhof in einer Grabstätte beigesetzt. Dabei wird zwischen Reihengräbern und Wahlgräbern unterschieden. Eine Grabstätte wird in der Regel von der Kommune oder der Kirche verwaltet und kann dort erworben werden.
Reihengräber sind die kostengünstigere Variante. Sie werden der Reihe nach vergeben, d. h., die Angehörigen können den genauen Ort nicht frei bestimmen. Reihengräber können meist nicht verlängert werden und sind nur für eine Beisetzung (Einzelgrab) vorgesehen. Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit (diese variiert je nach Friedhof und Bodenbeschaffenheit, liegt aber oft zwischen 20 und 30 Jahren) muss das Grab eingeebnet werden.
Im Gegensatz dazu bieten Wahlgräber (auch Familiengräber genannt) mehr Flexibilität. Hier können Sie die Lage und Größe der Grabstätte auf dem Friedhof selbst wählen. Wahlgräber bieten die Möglichkeit, mehrere Personen (z. B. Ehepartner oder Familienmitglieder) in derselben Grabstelle beizusetzen. Außerdem können die Nutzungsrechte nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden, was eine langfristige Pflege und den Erhalt des Familiengrabes ermöglicht.
Die Erdbestattung, auch Inhumation genannt, ist die traditionellste Form der Beisetzung. Nach der Aufbahrung und der Trauerfeier in der Friedhofskapelle oder einer Kirche, wird der Sarg in Begleitung der Trauergäste zum Grab getragen und dort feierlich in die Erde gesenkt. Die Trauergäste haben oft die Möglichkeit, als letzten Gruß Blumen oder eine Handvoll Erde auf den Sarg zu streuen.