Reihengrabstelle

Ein Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt, eine individuelle Auswahl ist daher nicht möglich. In einem Reihengrab darf immer nur ein Verstorbener als Sarg oder Urne beigesetzt werden und nach Ablauf der Ruhefrist ist eine Verlängerung nicht möglich. Es ist im Normalfall preislich günstiger als eine Wahlgrabstelle. Es gelten immer die Bestimmungen der jeweiligen Friedhofssatzungen. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.