Wahlgrabstelle

Bei einem Wahlgrab hat man, anders als beim Reihengrab, die Möglichkeit die Grabstelle selbst auszusuchen. Die Grabstelle kann ein-, zwei- oder mehrstellig sein. Je nach Bestattungsart können mehrere Beisetzungen in einer Grabstelle vorgenommen werden. Es können auch Urnen mit beigesetzt werden. Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer oder mehrerer Grabstellen eines Wahlgrabes ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt (meist 25 – 30 Jahre), kann jedoch verlängert werden. In der Regel muß das Nutzungsrecht schon dann verlängert werden, wenn eine weitere Bestattung erfolgt. Es gelten immer die Bestimmungen der jeweiligen Friedhofssatzungen. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

Rasengrabstelle

Eine Rasengrabstelle wird in den meisten Fällen wie eine Reihengrabstelle behandelt, jedoch mit dem Unterschied, dass keine Grabpflege von den Hinterbliebenen durchgeführt werden muss, da die Rasenfläche von der Friedhofsverwaltung gepflegt wird. Bei der Beisetzung können die Angehörigen dabei sein, auch besteht die Möglichkeit eine Grabplatte mit dem Namen des Verstorbenen auf die Grabstelle in den Rasen einzulassen, so dass man genau weiß, wo die Grabstätte ist. Blumen, Kränze oder Schalen dürfen nicht auf der Rasenfläche abgelegt werden.

Es gibt auch anonyme Grabstellen. Dies sind häufig Reihengräber und nur die Friedhofsverwaltung kennt die genaue Grabstelle, der/die Verstorbene wird auch ohne Beisein der Angehörigen beigesetzt.

Reihengrabstelle

Ein Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt, eine individuelle Auswahl ist daher nicht möglich. In einem Reihengrab darf immer nur ein Verstorbener als Sarg oder Urne beigesetzt werden und nach Ablauf der Ruhefrist ist eine Verlängerung nicht möglich. Es ist im Normalfall preislich günstiger als eine Wahlgrabstelle. Es gelten immer die Bestimmungen der jeweiligen Friedhofssatzungen. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

Seebestattung

Seit 1934 ist es in Deutschland möglich, eine Seebestattung vorzunehmen. Die Asche wir in einer speziellen Seeurne nach den seemännischen Bräuchen dem Meer übergeben. Dieses findet an speziellen Positionen statt. Der Kapitän trägt die genauen Koordinaten in das Logbuch des Schiffes und in die Beisetzungsurkunde mit Seekartenausschnitt ein. Die Beisetzungsurkunde wird anschließend den Angehörigen überlassen.
Während der Ausfahrt kann eine Trauerfeier zusammen mit einem Trauerredner oder einer Trauerrednerin abgehalten werden. Auch eine Bewirtung kann an Bord erfolgen.
Unter Anderem arbeiten wir vertrauensvoll mit der Schiffstouristik-Fehmarn GmbH mit der MS Karoline ab Burgstaaken auf Fehmarn und mit der Reederei Jens Lietzow mit der MS Monika ab Heiligenhafen zusammen.

Feuerbestattung

Der/die Verstorbene wird in einem Holzsarg eingeäschert und die spätere Beisetzung der Asche erfolgt in einer Urne.
Es gibt hierbei zwei Möglichkeiten der Verabschiedung: In den meisten Fällen wird eine Trauerfeier mit Sarg gewünscht. Der/die Verstorbene wird nach der Trauerfeier in ein Krematorium überführt und ca. 14 Tage später wird dann die Urne – meist nur im engsten Familienkreis – beigesetzt.
Man kann aber auch zunächst die Einäscherung durchführen lassen und dann eine Trauerfeier mit Urne abhalten. Die Urne wird anschließend beigesetzt.

Erdbestattung

Nach der Trauerfeier wird der Sarg auf dem Friedhof in einer Grabstelle beigesetzt. Unterschieden werden die Grabstellen nach Reihen- und Wahlgrabstellen. Eine Grabstelle wird in der Regel von der Kommune oder der Kirche verwaltet und kann dort erworben werden. Bei der Erdbestattung gibt es folgende Grabstellenmöglichkeiten: